In Zusammenhang mit dem BGH Urteil aus Januar 2017 (IX ZR 285/14) bieten wir als Dienstleistungspaket die Erstellung von Fortführungsprognosen an. Das genannte Urteil bestätigt, dass der Jahresabschlussprüfer bzw. der Steuerberater seinen Pflichten zur Prüfung einer positiven Fortführung des Unternehmens nachkommen muss und ansonsten im Falle einer Insolvenzverschleppung […]