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Großekathöfer Convenience Food GmbH: Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte vermieden werden

16. April 2018

 

Wie bereits am 22. Januar 2018 berichtet, wurde Herr Dr. Hans Peter Döhmen am 15. Januar 2018 im Rahmen einer vorläufigen Eigenverwaltung als Sanierungsgeschäftsführer bzw. Chief Restructuring Officer (CRO) der Großekathöfer Convenience Food GmbH, Gütersloh, bestellt.

Der geschäftsführende Gesellschafter,  Herr Markus Großekathöfer, und Herr Dr. Hans Peter Döhmen, haben am Donnerstag, den 29. März 2018 beim Amtsgericht Bielefeld den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zurückgenommen, nachdem ein Investor für das Unternehmen gefunden und Stundungsvereinbarungen mit den wesentlichen Gläubigern abgeschlossen wurden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft konnte damit vermieden werden.

Seit Eröffnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens konnte der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt werden. Gleichzeitig wurde mit Hochdruck an einer Sanierung des Unternehmens gearbeitet. Hierbei gelang es u.a. – trotz des Insolvenzantragsverfahrens – nicht nur die bestehenden Kundenbeziehungen aufrecht zu erhalten, sondern sogar auszubauen. Das war die Grundlage dafür, den unerwarteten Umsatzrückgang im zweiten Halbjahr 2017, der zu der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens führte, zu stoppen. Auch sämtliche Lieferanten haben in dieser Zeit der Großekathöfer Convenience Food GmbH die Treue gehalten. Die Tatsache, dass in dieser Phase namhafte Neukunden akquiriert werden konnten, erforderte – bei gleichzeitiger Umstellung der Zahlungskonditionen der Lieferanten auf Vorkasse – zusätzliche Liquidität. Diese konnte dank des Abschluss eines Factoringvertrages beschafft werden.

Schon früh im Verfahren war absehbar, dass ohne einen Investor eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens nicht möglich sein würde. Schlussendlich gelang es, mit einem industriellen Investor kurzfristig vertragliche Regelungen zu treffen, den Insolvenzantrag am 29. März 2018 zurückzunehmen und somit eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu vermeiden. Eine weitere Voraussetzung für diesen äußerst seltenen Schritt war der Abschluss von Stundungsvereinbarungen mit allen wesentlichen Gläubigern. Der Investor wollte sich nur vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens engagieren. Dank des neuen Factoringpartners stand auch genügend Liquidität zur Verfügung, um das vorläufige Verfahren durch eine revolvierende Insolvenzgeldvorfinanzierung mit der Bundesagentur für Arbeit um einen Monat zu verlängern. Dadurch konnte dem Investor überhaupt die für die Verhandlung mit den Gläubigern erforderliche Zeit eingeräumt werden.

In den nächsten Wochen wird an der Umsetzung aller noch erforderlichen Maßnahmen gearbeitet, um die Umstrukturierung erfolgreich abzuschließen.

Herr Markus Großekathöfer wird weiterhin als geschäftsführender Gesellschafter an Bord bleiben. Ein Arbeitsplatzabbau war während des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens nicht erforderlich. Zwei wesentliche Prämissen der Sanierung konnten damit erfüllt werden.

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