Die wichtigsten Erkenntnisse der Befragung von 1.600 Entscheidern (Insolvenzverwalter und -richter, Gläubiger, Manager/CROs,Berater) mit umfassenden praktischen Erfahrungen mit den ESUG-Reformen stellen wir Ihnen hier gerne vor.
- 87% haben nun Erfahrungen mit der Einrichtung eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses (2012= 25%) – Erfahrungen mit Eingriffen in die Gesellschafterrechte (z.B. Debt-to-Equity-Swap) haben inzwischen 78% der Beteiligten (2012: 41%)
- Ca. 93% der Umfrageteilnehmer sehen ihre Erwartungen durch das ESUG zumindest teilweise erfüllt, Die Reformen werden per Saldo zunehmend positiv eingeschätzt
- Das beteiligte Management hat zunehmend Schwierigkeiten mit den ESUG-Regelungen, vergleichs-weise schwer tun sich auch noch die Insolvenzgerichte aufgrund der fundamentalen Änderungen
- Im Gegensatz dazu hat sich vor allem die Gläubigerseite mit den ESUG-Regelungen arrangiert, nicht zuletzt auch aufgrund ihrer deutlich gestärkten Position innerhalb der Verfahren
- Zunehmend kritisch gesehen wird die vorläufige Eigenverwaltung (-14 PP im Vergleich zum Vorjahr). Als gelungenste Neuerung gilt der vorläufige Gläubigerausschuss (+13 PP im Vergleich zum Vorjahr)
- Die Rechtssicherheit ist bei allen Neuregelungen bis auf den (vorläufigen) Gläubigerausschuss gesunken – Gründe für die Verschlechterung des (vorläufigen) Gläubigerausschuss sind mutmaßlich aktuelle Urteile zu Haftungsthemen
- Kein weitergehender Standardisierungsbedarf für die §270b InsO Bescheinigung benötigt
- Hinsichtlich Art und Umfang der Bescheinigung nach §270b InsO ist das Meinungsbild weitgehend stabil. Der IDW S 9 gewinnt bei allen Teilnehmern zunehmend an Bekanntheit
- Eine gute Vorbereitung der Insolvenzantragstellung in Eigenverwaltung v.a. mit Blick auf das Sanierungskonzept bleibt weiterhin die größte Herausforderung und ist erfolgsentscheidend.
- Der Anteil der vorläufigen Verfahren, die auch eröffnet werden ist um 9 Prozentpunkte gestiegen
Im 4. Quartal 2016 wird ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Erweiterung des Insolvenz-Instrumentariums durch ein vorinsolvenzliches Sanierungs-verfahren erwartet.
- Als wesentliche Gestaltungselemente für ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren werden die Mehrheitsbindung von finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen und die Überwindung von Akkordstörern gewertet
- Eine Zugangsbeschränkung zu einem vorinsolvenzlichen Verfahren wird als notwendig erachtet
- Für Zustimmungen zum Plan und/oder Moratorium über Vollstreckungs-maßnahmen wird – u.a. durch den Eingriff in Eigentumsrechte – ein formaler Prozess erwartet/ befürwortet
- Es wird ein i.d.R. nicht öffentliches Verfahren für erforderlich gehalten, um unkalkulierbaren wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden
- Die geplanten Neuerungen zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungs-verfahrens werden aktuell positiv beurteilt
- Grundsätzlich wird eine Regelung befürwortet, die das Instrumentarium für eine frühzeitige vorinsolvenzliche Sanierung erweitert, wenn eine Existenz- oder Liquiditätskrise vorliegt
- Der überwiegende Teil der Befragten erwartet eine höhere Akzeptanz dieses Verfahrens gegenüber den ESUG-Reformen aufgrund des fehlenden Stigmas der Insolvenz und des damit potentiellen leistungswirtschaftlichen Schadens (v.a. Kaufzurückhaltung bei B2C-Geschäften)
Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten und Chancen, welche sich durch die ESUG-Modernisierung eröffnet haben und zeigen Ihnen worauf es zu achten gilt.