Besondere Situationen.
Besondere Lösungen.

Unternehmen geraten im Laufe der Zeit immer wieder in schwierige Situationen. Die Ursachen dafür sind genauso vielfältig wie die Auswirkungen. Unternehmer und Management werden normalerweise erstmalig mit einer solchen Situation konfrontiert. Wir dagegen fast täglich – und das seit 2003. Wenn es WEITER gehen soll, scheuen Sie nicht, uns anzusprechen – je früher desto besser.

Restrukturierung

Sanierung

Transaktionsberatung

20

Jahre voller Einsatz
6

Teamplayer
274

Erfolgreiche Projekte
21

Tassen Kaffee pro Tag

Das Kompagnon-Prinzip:
Gemeinsam das Beste geben.

Ein besonderes Unterscheidungsmerkmal ist das von uns bei jedem Projekt gelebte „Kompagnon-Prinzip“. Und das heißt ganz einfach: Wenn wir Sie beraten, sitzen wir alle in einem Boot. Denn nur so lassen sich unsere gemeinsamen Ziele erreichen. Dabei übernehmen wir auch gerne die volle Verantwortung für unser Tun. Denn wir möchten Ihnen die Sicherheit eines Kompagnons an Ihrer Seite geben – und auf einen Kompagnon muss man sich verlassen können. In jeder Hinsicht.

Unsere Werte

Da wir auch in Sondersituationen genau wissen, was wir tun, scheuen wir das Haftungsrisiko nicht. Folglich sind wir auch bereit, über die Laufzeit unserer Projekte mit in die Geschäftsführung zu gehen. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit dem bisherigen Management. In den meisten Fällen ist gerade der Gang in die Organschaft ein wesentlicher Unterschied und Erfolgsfaktor.

Durch unsere langjährige Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen und Unternehmen mit verschiedensten Charakteren haben wir einen Spürsinn für besondere Situationen entwickelt. Parallel haben wir dadurch viele hilfreiche Tools für neue Lösungsansätze weiterentwickeln und individualisieren können: All das versetzt uns in die Lage, für fast jede Herausforderung eine Lösung zu finden. Fordern Sie uns!

Mit scharfem Verstand analysieren, planen und umsetzen ist das eine. Die besonderen Situationen mit Ihren Emotionen und Befindlichkeiten zu sehen und zu berücksichtigen ist das andere. Unser Credo: Nur wer beides schafft  und auch selber mit Herzblut und Leidenschaft agiert, kann das Bestmögliche erreichen. Für Ihren Erfolg.

Nur wer außergewöhnlichen Einsatz zeigt, darf Teil unseres Teams werden. Und das werden Sie spüren. In jeder Phase unserer Beratung. Übrigens: Auch beim Erfolge feiern sind wir mit ganzem Herzen dabei.

Was unterscheidet ECOVIS DÖHMEN CONSULTING von anderen Beratungsgesellschaften?

Wir denken, es ist die Kombination unserer Werte, unserer Prozesse und unser leidenschaftliches Engagement für Problemlösungen. Einfach die perfekte Mischung aus Empathie und professionellem Arbeiten. Dazu kommen die Erfahrung, das Gespür und der volle Einsatz all unserer Mitarbeiter im Sinne unserer Kunden. Und dass all das erfolgreich ist, zeigt uns das TOP CONSULTANT-Siegel 2023. Wenn auch Sie einen Top-Consultant suchen: Bei uns sind Sie richtig.

Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten!

Unternehmenskrisen sind oft nicht sofort zu erkennen, sondern deuten sich zunächst nur an. Sobald sie anhand verschiedener Faktoren und Indikatoren eindeutig erkannt werden können, ist eine gewisse Ausprägung und Ernsthaftigkeit naheliegend. Typischerweise lässt sich eine Unternehmenskrise anhand von Kennzahlen und Messgrößen erkennen. Dazu gehört zum Beispiel die Eigenkapitalquote oder der dynamische Überschuldungsgrad. Unabhängig von der zu betrachtenden Kennzahl gibt es allerdings auch weniger eindeutige Hinweise auf eine vorliegende Krise wie beispielsweise ein Geschäftsmodell, welches nicht mehr zukunftssicher ist. Daher sollte letzteres regelmäßig genaustens unter die Lupe genommen und hinterfragt werden.

Ein CRO wird dann in die Geschäftsführung berufen, wenn spezielle Erfahrungen in der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen (bspw. aus einem Sanierungskonzept) benötigt werden, welche das aktuelle Management nicht vorweisen kann oder aber aufgrund des Arbeitsalltages nicht in der Lage ist, die notwendige Aufmerksamkeit dem Sanierungsprojekt zu widmen. Er zeichnet sich nicht nur durch umfangreiche und langjährige Erfahrung in der Sanierung von Unternehmen aus, sondern sollte darüber hinaus auch charakterlich für eine Krisensituation in einem Unternehmen geeignet sein. Das bedeutet, dass neben der fachlichen Expertise vor allem auch Empathie für die Situation aller Beteiligten – insbesondere jedoch der Unternehmensinhaber – gefordert ist. Eine Sanierung kann nur dann gelingen, wenn alle Beteiligten abgeholt werden und an einem Strang ziehen.

Ein Sanierungsgutachten beinhaltet eine Bestandsaufnahme zu einer Gesellschaft hinsichtlich aller relevanter Aspekte. Dazu gehört neben einer umfangreichen Analyse der Zahlenwelt auch eine Beurteilung der gegenwärtigen Position im gesamten Marktumfeld im Vergleich zum Wettbewerb, sowie eine Analyse der Stärken und Schwächen, eine Betrachtung des Einflusses durch Kunden, Lieferanten oder von Substitutionsgütern und -technologien bis hin zur Einordnung in das generelle ökonomische Umfeld der Region und der Gesetzgebung. Im zweiten Schritt wird ein Leitbild des sanierten Unternehmens definiert inklusive der dafür notwendigen Sanierungsmaßnahmen, um das Unternehmen wieder nachhaltig am Markt und im Wettbewerb zu platzieren. Zur Erstellung und den Inhalten eines Sanierungsgutachtens wird gerne auf den gängigen Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 6) hingewiesen.

Unter dem Begriff Eigenverwaltung versteht man eine besondere Form eines Insolvenzverfahrens, bei dem auf den üblicherweise eingesetzten Insolvenzverwalter verzichtet wird. Stattdessen behält das Management des Unternehmens die Zügel weitestgehend in den eigenen Händen, muss allerdings gegenüber dem Gericht nachweisen, dass es entweder über die nötigen Kompetenzen verfügt, insolvenzrechtliche Gesetze einzuhalten oder aber sich die entsprechende Kompetenz bspw. über einen erfahrenen Sanierungsberater gesichert hat. Zur Überprüfung bestellt das zuständige Gericht einen sog. Sachwalter, der allerdings formal tatsächlich nur überprüft und anders als der Insolvenzverwalter nicht direkt in das Geschehen eingreifen kann. Die gesetzlichen Regelungen zu einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung finden sich in §§ 270 ff. der Insolvenzordnung.